Bundesverfassungsgericht stärkt Öffentlich-rechtliche

12. September 2007 at 22:19 | In Kapitel_4, Kommunikationsfreiheit, Öffentlich-rechtliche | Leave a Comment

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem erneuten Rundfunkurteil zur Festsetzung der Rundfunkgebühren die öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt (Zusammenfassung als Pressemitteilung). In der Entscheidung am 11. September stellten die Richter fest, dass die Ministerpräsidenten der Länder einen Verfassungsbruch begangen haben, als sie im Jahr 2005 die Rundfunkgebühren festlegten. Sie waren um 28 Cent unter dem Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. Mit dem Urteil dürfte auch die Position gestärkt sein, dass die Öffentlich-rechtlichen ihre digitalen Angebote weiter ausbauen: Internet, digitales Fernsehen, digitales Radio, mobile Kommunikation.

Das Urteil passt in die Rechtsprechung der Verfassungsrichter seit mehr als 20 Jahren: Für eine freiheitlich-pluralistische Berichterstattung sind öffentlich-rechtliche Angebote unverzichtbar. Journalismus in Fernsehen, Radio und Internet darf nicht alleine dem Kommerz ausgeliefert sein.

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